Allgemeines
Wie heißt die gemeinsame Bank?
VR VerbundBank. Die bisher selbständigen Banken werden unter ihrer bisherigen Firmenbezeichnung im Genossenschaftsregister als Zweigniederlassungen der VR VerbundBank eingetragen. Der Markenauftritt bleibt in den zwei Regionen unter der bekannten Firmenbezeichnung erhalten.
Worin unterscheidet sich der Zusammenschluss zur VR VerbundBank von üblichen Fusionen?
Bei der VR VerbundBank handelt es sich um einen überregionalen Zusammenschluss regional verankerter Genossenschaftsbanken. Die organisatorische Selbständigkeit der regionalen Banken bleibt erhalten und unterliegt der direkten Verantwortung eines Vorstandsmitgliedes vor Ort – so wie jetzt auch. Die internen Bereiche werden unter dem gemeinsamen Dach der VR VerbundBank zentral organisiert. Die Digitalisierung ermöglicht ein dezentrales Arbeiten der Mitarbeitenden. Die VR VerbundBank ist von einem dezentralen Unternehmenskonzept gekennzeichnet.
Bei einer klassischen Fusion verschmelzen alle Unternehmensbereiche der Banken miteinander. Die regionale Nähe nimmt ab. Die BeratungsZentren bzw. Filialen werden von einer Zentrale aus gesteuert, wo häufig auch der Großteil der Mitarbeitenden einschließlich des Vorstandes angesiedelt sind.
Sitz der gemeinsamen Bank?
Alsfeld. Mit dem juristischen Sitz der VR VerbundBank ist keine Zentralisierung verbunden. Die VR VerbundBank verfolgt ein dezentrales Unternehmenskonzept.
Zeitplan des Zusammenschlusses?
Unter Einbindung des Rechenzentrums finden derzeit Projektarbeiten statt, um das reibungslose Ineinandergreifen der Strukturen zu gewährleisten.
Mitglieder und Kunden werden fortlaufend über unsere Newsletter, Homepage und die Social Media-Kanäle über wichtige Meilensteine informiert. Im Frühjahr 2025 sind regionale Informationsveranstaltungen.
In den Vertreterversammlungen der jeweiligen Häuser, die im Mai/Juni 2025 stattfinden, entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter über den Zusammenschluss.
Wird es Entlassungen von Mitarbeitern geben?
Nein.
Kunde und Konto
Behalte ich meinen persönlichen Ansprechpartner?
Ja. Wir legen großen Wert darauf, dass sich der persönliche Ansprechpartner nicht ändert.
Verändert sich das Filialnetz?
Der Bestand der BeratungsZentren und Filialen sowie SB-Stellen bleibt durch den Zusammenschluss unberührt. Das gleiche gilt für Öffnungszeiten.
Wie erreiche ich zukünftig meine Bank?
Alle Zugangswege – persönlich wie digital oder telefonisch – bleiben unverändert bestehen.
Welche Einschränkungen ergeben sich am Fusionswochenende?
Ein großer Teil der hierfür notwendigen Umstellungen erfolgt zwischen Donnerstag, 13. November 2025 und Sonntag, 16.11.2025. Es ist nicht zu vermeiden, dass es in diesem Zeitraum technisch bedingt zu folgenden Einschränkungen kommt:
· Persönliche und telefonische Erreichbarkeit: Aufgrund der technischen Umstellung müssen unsere Filialen am Donnerstag. 13. November 2025 ab 16.00 Uhr und am Freitag, 14. November 2025 geschlossen bleiben. Wir sind sowohl telefonisch als auch persönlich daher in diesem Zeitraum nicht für Sie erreichbar.
· Online-Banking: Das Online-Banking wird Ihnen in der Zeit von Freitag, 14. November 2025, 20.00 Uhr, sowie das gesamte Wochenende nicht zur Verfügung stehen.
· SB-Geräte: Die Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten unserer Bank sowie den Automaten anderer Banken ist von Freitag, 14. November 2025, 20.00 Uhr, sowie das gesamte Wochenende nur eingeschränkt möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. vorab mit Bargeld zu versorgen.
· Kartenzahlung: Zahlungen mit Ihrer girocard (Debitkarte) sind ab Freitag, 14. November 2025, sowie das gesamte Wochenende im Handel nur eingeschränkt möglich.
· Kontoauszugsdrucker: Die Kontoauszugsdrucker stehen ab Freitag, 14. November 2025, sowie das gesamte Wochenende nicht zur Verfügung.
Welche Sicherheitshinweise sollte ich im Zeitraum der Fusion beachten?
Bitte beachten Sie, dass Betrüger Bankfusionen regelmäßig zum Anlass nehmen, um an persönliche Daten der Bankkunden zu gelangen. Unsere Mitarbeiter fordern Sie niemals dazu auf, Ihre Zugangsdaten wie PIN oder TAN, telefonisch oder per Mail mitzuteilen. Beachten Sie dazu auch die Sicherheitshinweise zum Schutz vor Phishing und Trojanern auf unserer Homepage.
Verändern sich Preise und Konditionen?
Bestehende Verträge und Konditionen werden unverändert fortgeführt.
Unabhängig von dem Zusammenschluss zur VR VerbundBank werden veränderte Marktbedingungen - so wie bisher auch - zu Anpassungen führen.
Welche Auswirkungen gibt es auf meine regelmäßigen Zahlungsvorgänge?
Mit Wirkung der technischen Verschmelzung zum 15.11.2025 ergeben sich für die Kunden der Volksbank Lauterbach-Schlitz Änderungen der bisherigen Kontonummer / IBAN.
Es ist aber gewährleistet, dass Ihre Zahlungen mit den bisherigen Kontonummern/ IBAN für eine Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren weiterhin korrekt gebucht werden.
Bei uns gespeicherte Daueraufträge werden zur technischen Fusion automatisch umgestellt.
Kunden der VR Bank HessenLand sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Weitere Informationen zum Thema Zahlungsverkehr erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle.
Kann ich weiterhin die bekannten Online-Banking und Mobile-Banking Apps benutzen?
Ja, die App-Nutzung bleibt unverändert.
Was passiert mit bereits eingereichten Terminüberweisungen?
Eingereichte Terminüberweisungen bleiben unverändert vorgemerkt und werden zum Termin ausgeführt.
Was passiert mit meinen im Online-Banking hinterlegten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen?
Die Vorlagen bleiben unverändert erhalten.
Wie funktioniert die Rückgabe von Lastschriften im neuen Online-Banking?
Die bekannten Funktionen bleiben unverändert.
Was ändert sich auf der Homepage?
VR Bank HessenLand: Abgesehen von unserem Banknamen und Logo sowie der Internetadresse wird es mit der technischen Fusion keine größeren Anpassungen auf unserer Homepage geben. Über http://www.vr-verbundbank.de gelangen Sie ab dem 17. November 2025 zu unserem neuen Internetauftritt.
Volksbank Lauterbach-Schlitz: Über http://www.vr-verbundbank.de gelangen Sie ab dem 17. November 2025 zu unserem neuen Internetauftritt.
Funktionieren Online-Banking und Banking-App weiterhin?
Ihre Zugangsdaten (VR-NetKey, Alias, PIN, TAN-Verfahren) bleiben unverändert gültig. Sie finden das Online-Banking ab 17. November 2025 unter „Login“ auf der neuen Website der http://www.vr-verbundbank.de rechts oben. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Favoriten in Ihrem Browser entsprechend anzupassen, falls Sie Ihr Online-Banking dort hinterlegt haben. Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen, Kontoauszüge und weitere Dokumente im elektronischen Postfach usw.) werden übernommen und stehen ihnen weiterhin zur Verfügung. Auch die von Ihnen vor Fusion erfassten Terminüberweisungen werden zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt.
Ihre Banking-Apps (VR Banking App und VR SecureGo plus) funktionieren weiterhin unverändert.
Kann ich meine girocard (Debitkarte) weiterverwenden?
Sie können Ihre bisherige girocard nach der technischen Fusion weiterhin einsetzen, auch wenn sich Ihre IBAN geändert hat. Ihre Karte wird zum Ende der Laufzeit wie gewohnt automatisch getauscht und mit Ihren neuen Bankdaten versehen. Ihre Geheimzahl bleibt gleich.
Gibt es Veränderungen bei meiner Kreditkarte?
Sofern Sie eine Kreditkarte unseres Hauses besitzen, können Sie diese auch nach der technischen Fusion weiterhin wie gewohnt einsetzen. Ihre Geheimzahl bleibt gleich.
Was passiert mit meinem Fteistellungsauftrag?
Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungs-aufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.
Vereine
Werden regionale Projekte bzw. Vereine weiterhin unterstützt?
Ja. Die VR VerbundBank wird die Regionen mit ca. 270 TEUR unterstützen.
Tochterunternehmen
Was geschieht mit den Tochterunternehmen?
Die Tochterunternehmen sind von der Verschmelzung nicht betroffen. Sämtliche Beteiligungen bleiben im Besitz der VR VerbundBank.