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Mann an einem Schreibtisch schaut in einen Laptop und lehnt sich entspannt zurück

Tagesgeld

Genießen Sie mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten und können jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen. Dabei wird Ihr Geld verzinst.*

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    Sicher

    Ihre Geldanlage unterliegt keinem Kursrisiko. Außerdem wird das Tagesgeld fest verzinst.*

    Flexibel

    Überweisungen auf Ihr Referenzkonto und Einzahlungen sind jederzeit möglich.

    Produktdetails

    Mit einem Tagesgeldkonto Ihrer VR Bank HessenLand eG bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.

    •  Bitte beachten Sie, dass Ihr Referenzkonto ein Girokonto bei der VR Bank HessenLand eG sein muss.

    So funktioniert's

    Vereinbaren Sie direkt online einen Termin zur Kontoeröffnung.

     

    FAQ zum Tagesgeld

    Wie viel kann ich als Tagesgeld anlegen?

    Sie können so viel Geld anlegen, wie Sie möchten. Einen Maximalbetrag gibt es nicht. Die Verzinsung erfolgt bis maximal 20.000,00 €.

    Was ist ein Referenzkonto?

    Als Referenzkonto dient zum Beispiel ein Girokonto, mit dem Überweisungen, Daueraufträge und Bargeldauszahlungen möglich sind. Das Tagesgeldkonto und das Referenzkonto müssen derselben Person gehören.

    Wann bekomme ich Zinsen?

    Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    * Verzinsung bis maximal 20.000,00 €. Alles, was diesen Betrag übersteigt, wird nicht verzinst.