Zum OnlineBanking
Eine junge Frau trägt einen Stapel Bücher in der Hand und schaut sich eines davon genauer an.

VR FörderGeld®

Unsere Unterstützung für Deine Bildung

Mit unserem VR FörderGeld® unterstützen wir Dich finanziell bei der Realisierung Deiner schulischen Ausbildung in Vollzeit oder während Deines Studiums. So kannst Du Dich voll und ganz Deiner Weiterbildung widmen, ohne Dir Gedanken über die Finanzierung zu machen.

Nach Ende Deiner Weiterbildung und Ablauf einer Orientierungsphase von 12 Monaten zahlst Du das VR FörderGeld® einfach in Raten an uns zurück.

Die Unterstützung durch unser VR FörderGeld® beginnt üblicherweise mit Start Deiner Weiterbildung. Du kannst das VR FörderGeld® aber auch dann in Anspruch nehmen, wenn Du schon mitten im Studium oder einer schulischen Ausbildung in Vollzeit bist.

Wir unterstützen Dich mit bis zu 300 € monatlich, je nachdem, wieviel Du benötigst. Dabei ist egal, wie Deine Noten sind.

Deine Vorteile:

  • kein bestimmter Notendurchschnitt Voraussetzung
  • individuelle Festlegung des Unterstützungsbetrags für die gesamte Zeit der Weiterbildung
  • Unterstützung während der Regelstudienzeit bzw. Regelausbildungszeit bis optional 1 Jahr danach
  • attraktive Förderbedingungen während der Auszahl- und Rückzahlphase
  • Flexibilität bei der Rückzahlung

Und das Beste daran...

...wir fördern Dich und unsere Region.

...in der gesamten Rückzahlungsphase entstehen für Dich keine Kosten, wenn

  • Du eine Abschlussnote der Weiterbildung bis 2,4 hast
  • und Du Deine anschließende berufliche Tätigkeit in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder oder Vogelsberg ausübst.

Erfüllst Du nur ein Kriterium, reduziert sich der Förderzins um die Hälfte. Du hast es in der Hand.

Nimm Kontakt zu uns auf!

1. Gehe über den Button "Jetzt Termin vereinbaren" und suche Dir Deinen Wunschtermin mit einem unserer ThemenProfis für junge Kunden aus. Sie sind die Spezialisten für alle Fragen rund um Deine Ausbildung oder Dein Studium. Wähle dazu den Themenbereich "Junge Kunden - Ausbildung und Studium".

2. Du entscheidest jetzt und auch bei allen weiteren Gesprächen mit dem ThemenProfi auf welchem Weg Ihr miteinander sprechen wollt. Entweder Ihr trefft Euch ganz einfach digital über das Telefon oder Du kommst einfach in unserer Geschäftsstelle vorbei.

3. Bitte bringe zu diesem Gespräch einen Nachweis über die Regelausbildungszeit bzw. Regelstudienzeit mit.

Wie geht es weiter?

1. Sobald Deine Maßnahme beginnt, unterstützen wir Dich mit Deiner selbstgewählten Förderhöhe. Diese Förderhöhe zahlen wir in der Regelstudien- bzw. Regelausbildungszeit. Auf Wunsch kann die Auszahlphase um 12 Monate verlängert werden, falls die Weiterbildung länger als ursprünglich geplant dauert.

2. Die Förderzinsen für das in Anspruch genommene FörderGeld® buchen wir monatlich von Deinem Girokonto ab.  

3. Nach Beendigung Deiner Weiterbildung bzw. nach Ablauf der Unterstützungszeit zahlst Du ein weiteres Jahr lediglich die Förderzinsen. 

4. In der Rückzahlungsphase werden monatlich mindestens 50% der Auszahlungsrate, jedoch min. 100 € monatlich, zurückgezahlt. Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, monatlich mehr oder den gesamten Förderbetrag in einer Summe zurückzuzahlen. Hier bist Du ganz flexibel.

Beim VR FörderGeld® unterscheiden wir zwei Phasen: die Auszahlphase und die Rückzahlungsphase. Die Förderzinssätze sind in beiden Phasen unterschiedlich. Der Förderzins in der Rückzahlungsphase ist dabei noch abhängig von zwei Bedingungen.

Förderzins Auszahlphase1,00 %
Förderzins Rückzahlungsphase0,00 % (bei Abschlussnote bis 2,4 und Arbeitgeber in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder oder Vogelsberg)
1,50 % (bei Abschlussnote bis 2,4 oder Arbeitgeber in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder oder Vogelsberg)
3,00 % (bei Abschlussnote schlechter als 2,4 und Arbeitgeber nicht in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder oder Vogelsberg)

Findet während der Rückzahlungsphase ein Wechsel des Arbeitsplatzes zu einem Arbeitgeber außerhalb der Landkreise Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder oder Vogelsberg statt, so erhöht sich der Förderzins ab diesem Zeitpunkt um 1,5%.

Die detaillierten Bedingungen findest Du in der "Vereinbarung über die Gewährung von VR FörderGeld®".

In Abhängigkeit von der Dauer Deiner Weiterbildung und der von Dir gewünschten monatlichen Unterstützung, entwickelt sich Dein FörderGeld-Konto unterschiedlich. Wir stellen Dir nun drei mögliche Varianten als Beispiele vor.

FAQ

Was sind die Voraussetzungen, damit ich das VR FörderGeld® erhalten kann?
  • Du bist mindestens 18 Jahre alt
  • Du führst Dein Girokonto bei der VR Bank HessenLand eG
  • Nachweis über den Beginn der Weiterbildung (Immatrikulationsbescheinigug oder Bescheinigung der Schule)
  • halbjährliche Nachweise über die Weiterbildung (Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung für das kommende Semester/Schulhalbjahr)
  • Dein Konto wurde in der Vergangenheit ordnungsgemäß geführt
Was passiert, wenn ich eine der Voraussetzungen nicht (mehr) erfülle?

Wird eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt - auch während der Unterstützungsphase - kann die Unterstützung durch das VR FörderGeld® entfallen.

Die detaillierten Bedingungen findest Du in der "Vereinbarung über die Gewährung von VR FörderGeld®".

Was passiert, wenn ich z.B. die Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung nicht einreiche?

Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Bank die Fördervereinbarung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die halbjährliche Ausbildungs-/Studienbescheinigung nicht eingereicht wird oder

b) die Rückzahlungsverpflichtung in der vereinbarten Form nicht eingehalten wird oder

c) ein negativer Schufa-Eintrag während der Vertragslaufzeit vorliegt

d) ein Hausbankwechsel vorliegt.

Was passiert, wenn ich mein Studium bzw. meine schulische Ausbildung in Vollzeit vorzeitig abbreche?

Wird die Fördermaßnahme während der Förderphase vorzeitig beendet, setzt die Rückzahlungsphase sofort mit einem Festzinssatz von 3,00% ein.

© Queenmoonlite Studio - Adobe Stock